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Masern sind eine gefährliche Infektionserkrankung. Weltweit starben 1997 etwa 1,000.000 Kindern an Masern.
In der europäischen WHO Region immer noch 6504 Kinder. Etwa eines von 1000 infizierten Kindern stirbt in Industriestaaten an Masern.
Häufige Komplikationen einer Maserninfektion sind Otitis media und Pneumonie. Die Häufigkeit einer Masernenzephalitis beträgt
etwa 1-2 pro 1000 Maserninfektion, davon verlaufen 25% letal, 1/3 der Überlebenden hat bleibende schwere Folgeschäden.
Während einer Mesernepidemie unter Impfgegnern aus religiösen Gründen erkrankten in den Niederlanden 1999 2300 Personen (97% ungeimpft).
Bei 20% der Erkrankten gab es ernste Komplikationen: drei Kinder starben, 53 mussten stationär aufgenommen werden (30 mit Pneumonie,
4 mit Enzephalitis, 19 mit anderen Komplikationen). 130 Personen wurden zu Hause wegen Lungenentzündung behandelt, 152 hatten
Otitis media und 87 andere Komplikationen (Eurosurveillance Weekly 1; 6.1.2000). Wird ein Kind nicht gemäß Impfplan geimpft,
so bekommt es bei der derzeitigen epidemiologischen Situation in jedem Fall Masern, nur eben später.
Je später das Erkrankungsalter, desto schwerer verläuft die
Erkrankung. In Österreich ist die Durchimpfungsrate noch viel zu gering, um das Eliminationsziel der WHO zu erreichen.
Während 1998 in den USA insgesamt nur etwa 100 Masernerkrankungen diagnostiziert wurden, wird die Häufigkeit in Österreich
auf über 1000 geschätzt, mit vermeidbaren Todesfällen. Die Durchimpfungsrate ist daher unbedingt und nachhaltig auf über 95% anzuheben.
Alle Kinder sollen daher zwei MMR-Impfungen erhalten. Da etwa 3 bis 5% der Geimpften nach der ersten Impfung
keinen Schutz entwickeln, wurde die zweite Masernimpfung eingeführt. Diese soll bevorzugt im 7.Lebensjahr bei Schuleintritt
durchgeführt werden. Ist dies nicht erfolgt, so muss später nachgeimpft werden.
Die bisherige Rötelnimpfung bei 13-jährigen weiblichen Jugendlichen soll als Masern-Mumps-Röteln Impfung durchgeführt werden,
wenn die Jugendliche nicht bereits zwei Masern-Mumps-Röteln Impfungen erhalten
hat. Sind Masern nicht durchgemacht worden bzw. sind nicht zwei Masern-Mumps-Röteln Impfungen durchgeführt worden,
so kann auch im Erwachsenenalter nachgeimpft werden – dies gilt etwa bis zum 40.Lebensjahr, bei älteren Personen ist es
unwahrscheinlich, dass es noch zu keiner Maserninfektion gekommen ist. |
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