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Richtlinien für Leben und Ernährung bei Hyperuricämie und Gicht

 
     
    Streben Sie ihr Normal- besser Idealgewicht an.      
             
    Kontrollieren Sie öfters Ihr Gewicht, machen Sie körperliche Bewegung!      
             
    Beschränken Sie in Ihrer Kost die Zufuhr von Purinen (sind hauptsächlich in zellreichen Organen enthalten, wie z.B. Zunge, Bries, Herz, Leber und Niere).      
             
    ÖLSARDINEN, SPROTTEN und SARDELLEN gehören nicht auf den Speiseplan!      
             
    HÜLSENFRÜCHTE (Bohnen, Linsen und Erbsen) sowie SPINAT und SPARGEL oder KARFIOL sollten sie nur gelegentlich essen!      
             
    Erlaubt ist nur einmal täglich 100 – 150 g FLEISCH oder FISCH oder GEFLÜGEL oder WURST!      
             
    Decken Sie Ihren Eiweißbedarf vorwiegend aus MILCH und MILCH-PRODUKTEN: Topfen, Käse, Joghurt.      
             
    Bevorzugen Sie folgende Gemüsearten: ENDIVIEN, FISOLEN, GURKEN, KOHL, KOHLRABI, KOHLSPROSSEN, KOPFSALAT, KRESSE, LAUCH, MELONEN, RADIESCHEN, ROTE RÜBEN, SCHWARZWURZELN, SELLERIE.      
             
    Auch diese Nahrungsmittel sind erlaubt: TOAST-, WEISSBROT, HAFERFLOCKEN, MEHL, TEIGWAREN, REIS.      
             
    KEKSE, KUCHEN, HONIG, MARMELADE, EIER und EIERSPEISEN, BUTTER, MARGARINE, SPEISEÖL.      
             
    Obst wie ÄPFEL, ANANAS, BANANEN, BIRNEN, GRAPEFRUITS, KIRSCHEN, MARILLEN, ORANGEN, PFIRSICHE, PFLAUMEN, WEINTRAUBEN, FRUCHTSÄFTE.      
             
    Reichlich Flüssigkeitszufuhr ist wünschenswert und bei einigen Gichtmedikamenten sogar notwendig. Besonders bei Beginn der Behandlung sollten Sie reichlich Flüssigkeit zu sich nehmen (mind. 2 ½ Liter täglich). Dabei brauchen Sie sich keine besonderen Einschränkungen aufzuerlegen. Tee und Kaffee sind in beliebiger Menge erlaubt.      
             
    Da Alkohol die Harnsäureausscheidung hemmt, dürfen Sie alkoholische Getränke nur in Mengen zu sich nehmen, gegen die auch der Verkehrsrichter nichts einzuwenden hätte.