Schon im Altertum war indischen und
chinesischen Ärzten bekannt, dass das Überstehen bestimmter
Infektionskrankheiten und Vergiftungen vor Wiedererkrankung mit der
gleichen Krankheit schützt. Die Einbringung von krankheitsauslösenden
Keimen in einen Organismus erfolgte schon etwa 1500 v. Chr.; es war damals
der Bläscheninhalt der Pocken. Dieses Verfahren, auch Variolation
genannt, wurde in Deutschland erst ca. 1724 eingesetzt.Der Beweis, daß die Infektion mit Kuhpocken (Vaccinia)
vor Infektion mit Menschenpocken (Blattern, Variola) schützt, erbrachte
1796 JENNER. 1874 wurde die gesetztliche Impfpflicht gegen die bekannten
Krankheiten eingeführt. Wesentlich für die Entwicklung einer leistungsfähigen
Immunprophylaxe waren die grossen Fortschritte in der mikrobiologischen
Forschung im 19. Jahrhundert. 1882/5 wurde durch PASTEUR die
Tollwutimpfung entwickelt. Die ersten Impfstoffe waren sogenannte
Lebendimpfstoffe.
Voraussetzungen für die Herstellung von
Impfstoffen mit toten bzw. inaktivierten Viren und abgetöteten Bakterien
war der Nachweis, daß sie den Organismus bleibend vor Wiederinfektion schützen,
ohne dass die Impfstoffe selber krankmachend sind.
Die ersten bakteriellen Totimpfstoffe 1896/7
waren gegen Typhus (PFEIFFER und KOLLE), Cholera (KOLLE) und die Pest (HAFKINE).
Die entsprechenden Bakterien wurden vor der Injektion in den Organismus
durch Erhitzen und Behandlung mit Phenol -einem Alkohol- abgetötet.
Fortschritte in der Aufklärung der Zellbiologie und Biochemie machten
Impfungen gegen weitere Krankheiten möglich:
Poliomyelitis 1953, Masern 1963, Röteln 1967,
Mumps 1975 oder Hepatitis B 1979.